Amtliche Mitteilung:

Bekämpfung der IBR Infektionskrankheit der Rinder

Im Hinblick auf die kommende IBR-Bekämpfungskampagne, welche gemäß dem großherzoglichen Reglement vom 23. Dezember 2016 geregelt ist, möchte die Veterinärverwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung auf einige Änderungen aufmerksam machen.

Die jährliche Überwachung in den I3 und I4 Betrieben wird nicht mehr auf Basis einer Zufallsauswahl von 30 Tieren durchgeführt, sondern es werden alle Rinder über 24 Monate zu beproben sein.

Weitere Informationen:
Administration des services vétérinaires, Tel: 247-82539, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , https://agriculture.public.lu/de

 

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung