Amtliche Mitteilung: An die Erzeuger von Pflanz- und Speisekartoffeln
Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2021 bestimmt sind, zur offiziellen Laboruntersuchung auf Kartoffelzystennematoden bis zum 15. September 2020 beim Service de la protection des végétaux zu melden.
Aufgrund des „Règlement grand-ducal du 26 juillet 2010 concernant la lutte contre les nématodes à kystes de la pomme de terre“ sind die Erzeuger von Pflanz- und Speisekartoffeln gebeten, ihre Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2021 bestimmt sind, zur offiziellen Laboruntersuchung auf Kartoffelzystennematoden bis zum 15. September 2020 beim Service de la protection des végétaux zu melden.
ASTA
Service de la protection des végétaux
16, route d’Esch
L-1470 Luxembourg
Fax : (+352) 45 71 72-340
Die Probenziehung findet, soweit möglich, bis zum 15. Dezember 2020 statt. Die Erzeuger erhalten die Untersuchungergebnisse bis zum 15. Februar 2021*. Anträge mit falschen Angaben werden zurückgewiesen.
Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die Mitglied der „Éislécker Setzgromperegenossenschaft“ sind, sollen die Anmeldung(en) bei ihrer Genossenschaft einreichen, die sie an die ASTA weiterleiten wird.
Speisekartoffelproduzenten, sowie Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die nicht Mitglied einer Genossenschaft sind, werden gebeten ihre Fläche(n) dem Service de la protection des végétaux der ASTA zu melden.
Mitgeteilt von der ASTA
* In Ausnahmefällen, wo eine Untersuchung in einem externen Labor notwendig ist, können Abweichungen bezüglich des Termins entstehen.