Erster Fall von Blauzungenkrankheit -  wichtige Massnahmen

  

 

Am 8. September wurde im Staatslabor ein Fall von Blauzungenkrankheit vom Typ 8 festgestellt und bestätigt. Aufgrund dieses Befundes gilt Luxemburg nicht mehr als Freie-Zone sondern wurde als „zone règlementée„eingestuft.

 Die folgenden Bestimmungen über die Ausfuhr anfälliger Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Länder oder Gebiete, die frei von dieser Krankheit sind, gelten ab dem 10. September 2020.

 

 - die zu exportierenden Tiere müssen gegen den Typ 8 geimpft werden (das Impfprotokoll muss mindestens 60 Tage lang abgeschlossen sein).

- Tiere unter 90 Tagen müssen mit Insektiziden behandelt werden und bei einer Blutuntersuchung ein negatives Ergebnis aufweisen (diese Blutuntersuchung muss innerhalb von 7 Tagen vor dem Export durchgeführt werden).

- Zum Schlachten ausgeführte Tiere unterliegen diesen Bestimmungen nicht.

 

Schließlich ist zu betonen, dass diese Art von Krankheit keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, da sie nicht auf den Menschen übertragbar ist.

 

Übermittelt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung