17.06.2015

Neue Regelung für das grenzüberschreitende Weiden im Benelux-Raum unterzeichnet

Die Benelux-Länder erleichtern die Arbeit von Landwirtschaftsbetrieben in der Grenzregion und garantieren den Gesundheitsschutz der Wildbestände.

In seiner Eigenschaft als Präsident des Rates der Benelux-Minister für Tiermedizin, hat der belgische Minister für Ackerbauwirschaft, Willy Borsus eine Entscheidung unterschrieben, welche die Möglichkeit erleichtert kleine Wiederkäuern (Ziegen, Schafen,…), auf benachbarten Wiesen zu weiden. Die Gesundheit der Tiere bleibt in diesem Rahmen vorrangig erhalten. Eine vergleichbare Entscheidung besteht auch schon für Rinder.

Ein Großteil der Landwirtschaftsbetriebe hat sich innerhalb der Benelux-Grenzen niedergelassen. Manchmal, betrachtet man den begrenzten Raum und die kurzen Entfernungen in der Region, nutzen die Bauern die Grundstücke auf beiden Seiten der Grenzen. Eine Vielzahl der Landwirtschaftsbetriebe arbeitet auf diese Art und Weise grenzübergreifend in den Benelux-Ländern. In diesem Bereich wo es um die Gesundheit der Tiere und die Ernährungssicherheit geht, sind geeignete Bestimmungen notwendig um eine behördliche Lockerung zu gestatten.

Gemeinsam angewendete EU-Direktive

Eine EU-Direktive regelt den Austausch der Tiere zwischen den Mitgliedsstaaten und gibt ihnen die Möglichkeit das grenzüberschreitende Weiden zu regeln. Die Benelux-Länder nutzen diese Möglichkeit um damit verbundene Gesundheitsrisiken zu meistern. Ein gemeinschaftliches, aufeinander abgestimmtes Handeln ist im Interesse der Bürger und Tierhalter.

Gesundheit der Tiere und Ernährungssicherheit

Die Entscheidung der Benelux-Staaten vereinfacht die Formalitäten, welche die Tierhalter erfüllen müssen um die Erlaubnis zum Weiden in den Wiesen anderer Benelux-Länder zu erhalten. Die Tiere müssen jedoch komplett identifizierbar sein und ihre Lokalisierung sollte jederzeit möglich sein, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern.

Minister Willy Borsus: „Es ist für mich wichtig, nach einer einfachen Zirkulation der Tiere in der europäischen Union zu streben und ganzheitlich die Tiere und deren Halter aus jedem Land oder Region vor Tier-Krankheiten zu schützen.“

Die Leiter der tierärztlichen Dienste der Benelux-Länder, die sich regelmäßig mit dem Generalsekretariat der Benelux treffen, sorgen für die korrekte Umsetzung dieser Entscheidung.