Die Mehrwertsteuerreform in Luxemburg
Am Dienstag, dem 27. Januar, hatte CONVIS zu einer außergewöhnlichen Informationsversammlung nach Mertzig, im Centre Turelbach, eingeladen um die Landwirte und Züchter über den Artikel 58, Paragraphe 1 des TVA-Gesetzes, zu informieren. Diese Änderung betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb der im „Régime forfaitaire“ ist, also bisher keine Mehrwert-Steuererklärung machen musste.